Kosten

 

  Krankenkassenübernahme: Auszug aus dem KVG:  
     
  Schwangerschaft:  
  1. In der normalen Schwangerschaft kann die Hebamme 7 Kontrolluntersuchungen durchführen.  
  Sie weist die Versicherte darauf hin, dass vor der 16. Schwangerschaftswoche eine ärztliche Untersuchung  
  angezeigt ist.  
  2. Bei einer Risikoschwangerschaft ohne manifeste Pathologie arbeitet die Hebamme mit dem Arzt  
  oder mit der Ärztin zusammen. Bei einer Risikoschwangerschaft mit manifester Pathologie erbringt sie ihre  
  Leistungen nach ärztlicher Anordnung.  
   
  Die Versicherung übernimmt einen Beitrag von 150 Franken für die Geburtsvorbereitung in Kursen, welche die  
  Hebamme einzeln oder in Gruppen durchführt (Art. 14 KLV)  
     
  Wochenbett:

 
  Betreuung im Wochenbett in den 56 Tagen nach der Geburt im Rahmen von Hausbesuchen zur Pflege und zur  
  Überwachung des Gesundheitszustandes von Mutter und Kind sowie zur Unterstützung,  
  Anleitung und Beratung der Mutter in der Pflege und Ernährung des Kindes:  
   
  1. Nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einer Sectio kann die Hebamme höchstens  
  16 .Hausbesuche durchführen; in allen übrigen Situationen kann die Hebamme höchstens  
  10 Hausbesuche durchführen.  
   
  2. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt kann die Hebamme zusätzlich zu den Hausbesuchen nach Ziffer  
  1 höchstens 5 weitere Zweitbesuche am gleichen Tag durchführen.  
   
  Stillberatung:  
  Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit